Terrorismus

Der Begriff des Terrorismus ist über die terroristische Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) gesetzlich definiert. Jedes Delikt, das in Verfolgung der Ziele einer terroristischen Vereinigung oder zu deren Aufrechterhaltung begangen wird, ist eine terroristische Straftat.

Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) angesehen, die im Rahmen eines nachhaltig geführten Kampfes planmäßig begangen werden, in der Regel durch arbeitsteilig organisierte und verdeckt operierende Gruppen. Weiterhin werden die §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB dem Terrorismus zugeordnet.

Terroristische Straftaten können, soweit sie Katalogstraftraten des § 129a StGB sind, auch durch Einzeltäter begangen werden, wenn deren Ziele bei der Tatbegehung darauf gerichtet sind,

· die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern oder

· öffentliche Stellen oder internationale Organisationen rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen oder

· die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Bundes, eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.

Terroristische Straftaten durch ausländische Gruppierungen, die über keine eigenständige Teilorganisation in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, werden von § 129b StGB erfasst.

Terroristische Straftaten stellen die extremste Form der politisch motivierten Kriminalität dar. Dieser Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) ragt in seiner Bedeutung oftmals durch die besonders menschenverachtende Tatbegehung (mit einer hohen Anzahl von Todesopfern) heraus.

Des Weiteren werden terroristische Straftaten zumeist aus einer politischen Motivation heraus begangen und vor diesem Hintergrund dem bundesweit abgestimmten -PMK- Erfassungssystem zugeführt. Dabei können auch bei einer entsprechend retrograden Erkenntnisgewinnung fortlaufend Anpassungen erfolgen.


Islamistischer Terrorismus

Die damaligen Anschlagsszenarien in Madrid, London, Kopenhagen, Paris und Brüssel haben gezeigt, dass der islamistische Terrorismus auch vor dem westlichen Europa nicht Halt gemacht hat.

In Deutschland fuhr ein islamistischer Terrorist am Berliner Breitscheidplatz mit einem LKW über einen Weihnachtsmarkt und tötete hierbei zwölf Menschen.

Aber auch Niedersachsen war insbesondere durch die Länderspielabsage in Hannover und den Messerangriff auf einen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Hannover unmittelbar betroffen.

Unter anderem die Aktivitäten des terroristischen „Islamischen Staates" (IS) in Syrien und im Irak zeigen, welchen Gefahren unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft fortlaufend ausgesetzt ist. So sind beispielsweise auch aus Deutschland zahlreiche radikalisierte Personen ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Es ist auch bekannt, dass mittlerweile bereits einzelne Personen wieder zurückgekehrt sind. Diese Entwicklungen beobachten die Sicherheitsbehörden fortlaufend sehr genau.


Rechtsterrorismus

Der Rechtsterrorismus stellt aktuell eine immense Gefahr dar. So kostete der Anschlag am Münchner OEZ im Jahr 2016 insgesamt zehn Menschen das Leben. Die Tathandlungen wurden im Rahmen der weiteren auch gerichtlichen Befassung 2019 retrograd als rechtsextrem motivierter Terrorismus eingestuft.

Des Weiteren wurde im Jahre 2019 der Kasseler Regierungspräsident auf seiner Terrasse durch einen rechtsextremen Täter erschossen. Im selben Jahr kam es ferner zu den Anschlägen in Halle (Saale), wo der Täter versuchte, am höchsten jüdischen Feiertag „Jom Kippur“ in die dortige Synagoge einzudringen. Bei der Tathandlung erschoss der Täter zwei Passanten und verletzte zwei weitere durch Schüsse schwer.

In Hanau erschoss ein Täter aus rassistischen Gründen innerhalb von sechs Minuten neun Menschen an verschiedenen Tatorten.

Diese Beispiele verdeutlichen, welche Gefahren von einer menschenverachtenden rechten Gesinnung ausgehen. Der Rechtsextremismus stellt dabei in Deutschland kein einheitliches Phänomen dar. Rassistische, antisemitische und nationalistische Ideologieelemente treten in verschiedenen Ausprägungen auf.


Linksterrorismus

Der Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -links- spielt jedoch ebenfalls eine große Rolle in Deutschland. Linksextremisten lehnen die existierende staatliche Ordnung ab und wollen eine andere Gesellschaftsform etablieren. Daher gehen auch vom Linksextremismus nicht nur unerhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit in Deutschland aus.

Dabei zeigte sich in den vergangenen Jahren wiederholt die Gewaltbereitschaft von Teilen der linksextremistischen Szene in Deutschland. Offensichtlich wurde sie vor allem 2017 während des G20 Gipfels in Hamburg und bei Ausschreitungen anlässlich der Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt im Jahr 2015. Darüber hinaus verübten Teile der linksextremistischen Szene wiederholt Brandanschläge, so 2009 auf Polizeidienststellen in Hamburg und 2011 in Berlin.

Allerdings waren linksterroristische Straftaten in den vergangenen zehn Jahren in Niedersachen nicht zu verzeichnen.


Staatsterrorismus

Ferner stellt auch der Bereich des sog. Staatsterrorismus eine erhebliche Gefahr in Deutschland dar. So kam es im Berliner Tiergarten im August 2019 zu einem Auftragsmord an einem Tschetschenen. Dieser wurde nachweislich durch einen russischen Auftragsmörder begangen. Die vorsitzenden Richter sprachen später im Rahmen der Urteilsverkündung ausdrücklich von „Staatsterrorismus“ durch Russland.


In der Gesamtschau stellen die Gefahren des Terrorismus eine sehr ernste Herausforderung für die innere Sicherheit dar. Zur Beobachtung und Bekämpfung setzen die Sicherheitsbehörden alle im Rahmen der Gesetze vorhandenen Instrumentarien konsequent ein. Es besteht ein intensiver Austausch zwischen Behörden der Länder und des Bundes sowie auch international, um den Gefahren möglichst wirkungsvoll begegnen zu können.

Dabei kommt gerade der Früherkennung terroristischer Bedrohungen in allen Phänomenbereichen eine entscheidende Bedeutung zu.

Zur Durchführung präventiver und auch repressiver Maßnahmen gegen terroristische Bestrebungen unterhält die Polizei des Landes Niedersachsen im Sinne des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes intensive Kontakte nicht nur zu anderen Behörden, sondern gerade auch zu zivilgesellschaftlichen Akteuren bzw. Einrichtungen.

Ein Forum zum Erkenntnis- und Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bilden die Phänomen bezogenen Kommunikationsstrukturen in den etablierten Abwehrzentren. Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden werden auch künftig alle Maßnahmen zur Verhinderung von Anschlägen ergreifen sowie der Entstehung terroristischer Szenen durch entsprechende Präventionsbemühungen entgegenwirken.

Polizei Niedersachsen   Bildrechte: Polizei Niedersachsen

Polizei Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2014
zuletzt aktualisiert am:
24.04.2023

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