Verfahren zur Gewinnung von Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten in Niedersachsen

Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport


Bitte beachten Sie die Konkretisierung zur Haftpflichtversicherung!

In Deutschland ist eine polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) auf Grundlage straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erforderlich, wenn bestimmte Gewichte oder Fahrzeugabmessungen überschritten werden. Die Polizei führt dann im Rahmen der Begleitung von GST hoheitliche Maßnahmen der Verkehrsregelung durch. Mit der stetig zunehmenden Anzahl an begleitungspflichtigen Transporten steigt auch die polizeiliche Belastung durch die Begleitung von GST.

Seit 2016 läuft erfolgreich auf Initiative des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) im Land Niedersachsen ein Forschungsprojekt, in dessen Rahmen die Begleitung von GST aufsogenannte Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte nach Maßgabe des § 95 Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) befristet übertragen wurde und wird. Auch nach Ablauf des Forschungsprojekts im Juli 2018 sollen weiterhin Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte zur Begleitung von GST in Niedersachsen eingesetzt werden.

Dafür werden geeignete und zuverlässige Personen gesucht, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • Mindestalter 21 Jahre,
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
  • Nachweis über ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bei einem Begleit- oder Transportunternehmen,
  • Zuverlässigkeit und Geeignetheit:
  • Hierfür ist insbesondere
  • ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG, das zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, sowie
  • eine Selbstauskunft zu Ermittlungs- oder Strafverfahren oder aktuell anhängigen Straf- oder Ermittlungsverfahren (siehe Anlage 2),

erforderlich,

  • Vorlage einer beglaubigten Kopie der gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B,
  • Vorlage einer aktuellen Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes, maximal zwei Punkte,
  • Nachweis über dreijährige praktische Erfahrung bei der Begleitung von GST, z.B. durch Bescheinigung des Arbeitgebers,
  • Kopie eines gültigen Berechtigungsausweises zum Führen eines Begleitfahrzeuges (BF) Generation BF3, BF3 plus oder BF4,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Privat- oder Unternehmenshaftpflichtversicherung), die Schäden umfasst, die Hilfspolizeibeamtinnen und –beamte im Rahmen dieser Tätigkeit grob fahrlässig verursachen, Mindestdeckungssumme: 20.000.000 € sowie
  • eine schriftliche Zusage zur Übernahme der Kosten für die Qualifizierung an der Polizeiakademie Niedersachsen zur Hilfspolizeibeamtin/zum Hilfspolizeibeamten (derzeit in Höhe von ca. 600 Euro), sofern diese nicht bereits im Rahmen des Forschungsprojektes erfolgt ist.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte unter Verwendung des Vorblattes (siehe Anlage 1) mit zwei aktuellen Passbildern (mit Datum und Namen auf der Rückseite) und den erbetenen Nachweisen zu den Zulassungsvoraussetzungen bis zum 21. Januar 2018 (Posteingang) an die

Polizeidirektion Osnabrück

Dezernat 12, Zentralstelle Hilfspolizei

Heger-Tor-Wall 18
49078 Osnabrück.

Unvollständige und nicht fristgerecht übersandte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

An der Polizeiakademie Niedersachsen steht nur eine begrenzte Zahl an Qualifizierungsplätzen zur Verfügung. Zur Hilfspolizeibeamtin oder zum Hilfspolizeibeamten wird nur bestellt, wer einen Qualifizierungsplatz erhält und die erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierung nachweist. Für den Fall, dass die Anzahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen die Anzahl der begrenzten Qualifizierungsplätze an der Polizeiakademie Niedersachsen übersteigt, wird ein öffentliches Losverfahren für die Zuteilung der Qualifizierungsplätze durchgeführt.

Auch die bereits nur für die Dauer des Forschungsprojektes bestellten Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten müssen schon angesichts der zu gewährenden Gleichbehandlung dieses Verfahren durchlaufen und sich daher bewerben.

Die Qualifizierung zur Hilfspolizeibeamtin oder zum Hilfspolizeibeamten an der Polizeiakademie Niedersachsen umfasst einen viertägigen theoretischen Unterricht mit anschließender Lernüberprüfung, am fünften Tag. Im Rahmen der Qualifizierung soll den Bewerberinnen und Bewerbern die Rechts- und Handlungssicherheit für die selbstständige Begleitung von GST als Hilfspolizeibeamtin oder -beamter vermittelt werden.

Durch eine Bestellung zur Hilfspolizeibeamtin oder zum Hilfspolizeibeamten wird kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen begründet. Die Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten sollen ausschließlich die Berechtigung erhalten, im Rahmen der Begleitung von GST polizeiliche Aufgaben zur Regelung des Verkehrs wahrzunehmen. Die Begleitung der GST durch Hilfspolizeibeamtinnen und –beamte erfolgt dabei grundsätzlich in einem zusätzlichen Begleitfahrzeug (BF3, BF3 plus oder BF4). Die insoweit bestellten Personen bleiben weiterhin bei ihren Begleit- oder Transportunternehmen angestellt. Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung als Hilfspolizeibeamtin oder -beamter unterliegen sie jedoch der Aufsicht der Polizei und sind an deren Weisungen gebunden. Die Bestellung erfolgt befristet und kann jederzeit widerrufen werden, z.B. wenn sachliche oder persönliche Voraussetzungen entfallen.

Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte für die Begleitung von GST stellen eine niedersächsische Übergangslösung bis zum Einsatz der sog. Beliehenen auf der Basis bundesrechtlicher Regelungen dar. Die Bestellung zur Hilfspolizeibeamtin oder zum Hilfspolizeibeamten bewirkt ausdrücklich kein Präjudiz für eine spätere Tätigkeit im Wege der Beleihung.

Als Ansprechpersonen stehen Ihnen

im MI: Frau Glowalla (Tel: 0511 – 120 6225) für grundsätzliche Fragen sowie

in der Polizeidirektion Osnabrück: Herr Meyer (Tel: 0541- 327 1224) für die Durchführung des Auswahl- und Zulassungsverfahrens

zur Verfügung.

Am 09.01.2018 ist eine Informationsveranstaltung in Hannover vorgesehen.
Ihren Teilnahmewunsch richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:

verkehr@mi.niedersachsen.de

Telefonische Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Da für die Veranstaltung nur ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung steht, wird darum gebeten, nur eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer je Unternehmen zu melden.

Weitergehende Informationen zum Verfahren sowie die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und können unter dem Link

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/innere_sicherheit/polizei_niedersachsen/verkehrssicherheit/gewinnung_von_hilfspolizistinnen_und_polizisten/bekanntmachung-des-niedersaechsischen-ministeriums-fuer-inneres-und-sport-verfahren-zur-gewinnung-

abgerufen werden.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln