Onlinewache der Polizei Niedersachsen

Online-Wache der Polizei Niedersachsen

Seit Februar 2007 können Bürgerinnen und Bürger über die Online-Wache der Polizei Niedersachsen Strafanzeigen via Internet erstatten, allgemeine Hinweise an die Polizei geben, ihren Dank aussprechen oder anonyme Anzeigen und Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität erstatten. Darüber hinaus können über die Online-Wache strafrechtlich relevante Inhalte im Internet an die Polizei mitgeteilt werden oder sich zum Thema Opferschutz und Prävention informiert werden. Damit verfügt die Polizei Niedersachsen in ihrer Infrastruktur über ein komfortables und effizientes Tool, mit dem über das Internet, z.B. vom heimischen PC oder dem Smartphone aus, Hinweise geben und Straftaten (wie z. B. Betrug oder Diebstahl) anzeigt werden können.

Ein Aufsuchen der örtlichen Polizeidienststellen ist in diesen Fällen somit nicht mehr zwangsläufig erforderlich. Der Grundgedanke der Online-Wache liegt in der Erleichterung der Kontaktaufnahme zwischen Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Opfern von Straftaten und der Polizei. Mögliche Berührungsängste oder Hemmschwellen können somit gemindert oder gar überwunden werden.

Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet. In Notfällen verwenden Sie immer die Notrufnummer 110.

In dringenden Fällen - oder in solchen Fällen, in denen Sie sich hinsichtlich der Eilbedürftigkeit polizeilicher Maßnahmen nicht sicher sind - suchen Sie bitte umgehend die nächste Polizeidienststelle auf oder rufen Sie Ihre Polizei über die Amtsrufnummer an. Die nächste Polizeidienststelle mit Telefonnummer finden Sie mit dem Dienststellenfinder auf der Online-Wache.

Das Angebot der Onlinewache ist unter www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de erreichbar.

Sollten Sie Opfer oder Zeuge von Hasskriminalität/Hasspostings im Internet (z.B. auf Social Media) geworden sein, können Sie den Sachverhalt alternativ bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen (ZHIN) zur Anzeige bringen. Hier besteht außerdem die Möglichkeit, digitale Beweismittel hochzuladen. Sofern Sie das Angebot der ZHIN nutzen möchten, ist eine gesonderte Anzeigenerstattung bei der Polizei nicht mehr erforderlich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.06.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.01.2024

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