Videoüberwachung der Polizei Niedersachsen
Videoanlagenkataster
Die sechs Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück betreiben in ihren jeweiligen Zuständigkeiten Videoüberwachungsanlagen mit der Zielrichtung der Gefahrenabwehr. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Standorte im öffentlichen Raum.
Die gesetzliche Grundlage hierzu bilden § 32 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Die Abbildung aller Standorte dieser polizeilichen Videoüberwachungsanlagen in Niedersachsen sowie ergänzende Informationen werden seit dem 16. Oktober 2014 als Videoanlagenkataster im Internet veröffentlicht.
Das Videoanlagenkataster wird fortlaufend aktualisiert.
Zu den Abbildungen der Videoüberwachungsanlagen gelangen Sie entweder über die unten aufgeführte Landkarte der Polizei Niedersachsen oder über die rechtsseitige Linkliste. Bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise zur Videoüberwachung auf den jeweiligen Homepages.
Landkarte der Polizei Niedersachsen:
Wählen Sie über die Landkarte zwischen den sechs Polizeidirektionen aus: per Mausklick in die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der Polizeidirektionen gelangen Sie direkt zu den Videoüberwachungsanlagen derer Interportale.
Landkarte der Polizei Niedersachsen mit Darstellung der Dienststellenstandorte bis hin zu den Polizeikommissariaten
Videoüberwachung der Polizei Niedersachsen
Um zu den Videoüberwachungsanlagen der niedersächsischen Polizeidirektionen zu gelangen, klicken Sie bitte auf die hier aufgeführten Verlinkungen der jeweiligen Polizeidirektionen:
- Videoüberwachungsanlagen der Polizeidirektion Braunschweig
- Videoüberwachungsanlagen der Polizeidirektion Göttingen
- Videoüberwachungsanlagen der Polizeidirektion Hannover
- Videoüberwachungsanlagen der Polizeidirektion Lüneburg
- Videoüberwachungsanlagen der Polizeidirektion Oldenburg
- Videoüberwachungsanlagen der Polizeidirektion Osnabrück
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.06.2014
zuletzt aktualisiert am:
12.08.2024