Polizeiliche Einsatzangelegenheiten
Wofür ist die Polizei eigentlich zuständig?
Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit in Niedersachsen liegt in erster Linie in der Verantwortung der Polizei. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr sowie zur Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Zur Erfüllung dieser weitgehend hoheitlichen Aufgaben obliegt der Polizei als Teil der Exekutive das Gewaltmonopol im Sinne des Grundgesetzes.
Bei jeglichem polizeilichen Einschreiten ist von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht wird. Dies führt grundsätzlich zu einem abgestuften und deeskalativen polizeilichen Einschreiten. Die Arbeit der Polizei, die stets im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, ist dabei zu einem hohen Maß auch auf Vermittlung ausgerichtet, damit Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern oder zwischen ihnen und staatlichen Institutionen entschärft werden können.
Die Polizei leistet ihren vielschichtigen und abwechslungsreichen Dienst zudem regelmäßig in einem Spannungsfeld gegensätzlicher Interessen, was besonders am Beispiel von Einsätzen im Zusammenhang mit Versammlungen deutlich wird. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, ist es Aufgabe der Polizei, in unparteiischer Weise den Anspruch auf Ausübung der Versammlungsfreiheit zu sichern. Nicht selten sind hierbei die Einsatzkräfte selbst gewalttätigen Angriffen ausgesetzt.
Eine Herausforderung für die Polizei besteht in der anhaltend hohen abstrakten Gefährdung im Zusammenhang mit dem Terrorismus. Die Polizei stellt sich dieser Herausforderung durch regelmäßige Evaluation ihrer Aus- und Fortbildungsinhalte, ihrer Ausstattung und Ausrüstung sowie ihrer Konzeptionen, um so dem Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
Des Weiteren ist die Polizei auch regelmäßig bei unterschiedlichsten Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie auch bei Veranstaltungen (z.B. Sportveranstaltungen, Konzerte, usw.) bis hin zu Unglücksfällen und Katastrophenlagen für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen im Einsatz.