Digitales Community Policing

Polizistinnen und Polizisten in den sozialen Netzwerken


Um auch in den sozialen Netzwerken digital „auf Streife“ zu sein, hat die Polizei Niedersachsen die Möglichkeit geschaffen, personifizierte Accounts auf "X" (ehemals Twitter), Facebook und Instagram zu betreiben. Gemeint ist damit ein sogenanntes digitales Community Policing, welches in England und den Niederlanden bereits seit 2013 zum Verständnis einer modernen Polizeiarbeit gehört. Über personifizierte Accounts auf Facebook, Twitter und sogar YouTube betreuen dort einzelne Polizistinnen und Polizisten „ihre Community vor Ort“ in Ergänzung zu ihrer reellen Aufgabenwahrnehmung.

Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass - neben dem dienstlichen Erfordernis als Voraussetzung - für alle Polizistinnen und Polizisten, die ein solches digitales Community Policing betreiben, immer die Freiwilligkeit und auch die Freude am direkt-virtuellen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern im Vordergrund stehen sollte. Denn nur in Verbindung mit einem gewissen Maß an Offenheit, Sensibilität und Vertrauen kann dauerhaft ein engagiertes, persönliches Auftreten in den sozialen Netzwerken den Bürgerdialog stärken. Einen behördlichen Sprachgebrauch werden die Fans und Follower auf Facebook und Twitter bei der Polizei Niedersachsen daher - lageangepasst - nur im Einzelfall vorfinden. Die Polizei Niedersachsen wird dadurch noch viel nahbarer und erlebbarer als noch vor einigen Jahren.

Im Zusammenspiel mit den Accounts der Polizeidienststellen schafft digitales Community Policing ein regionales Angebot, von dem Bürgerinnen und Bürger sowie die (örtliche) Polizei gleichermaßen profitieren. Die Polizei erhält auf diese Weise wertvolle Tipps und Anregungen aus der Bevölkerung und kann entsprechend schnell reagieren. Und die Bürgerinnen und Bürger finden „ihre“ Polizei nun auch verstärkt direkt dort vor, wo sie sich im Laufe des Tages häufig aufhalten: in den sozialen Netzwerken. Die örtlichen Kontaktbereichsbeamtinnen und -beamte werden durch digitales Community Policing ergänzt und nicht ersetzt.




Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2017
zuletzt aktualisiert am:
29.08.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln