Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter mit einer ausländischen Berufsqualifikation

Wie kann ich mit einer ausländischen Berufsqualifikation Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter in Niedersachsen werden?

Wenn Sie eine ausländische Berufsqualifikation erworben haben und eine Tätigkeit als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter in Niedersachsen anstreben, besteht die Möglichkeit, Ihre Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen als Befähigung für die Laufbahn der Fachrichtung Polizei anerkennen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation mit der entsprechenden Laufbahnbefähigung im Land Niedersachsen festgestellt wird.

Die Entscheidung über die Anerkennung trifft gemäß § 46 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) das jeweils für die betreffende Laufbahn zuständige Ministerium. Die Zuständigkeit für die Polizei liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung.

Für die Fachrichtung Polizei wird ein Onlinedienst zur Anerkennung der ausländischen Bildungsabschlüsse angeboten:

NAVO Niedersachsen

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