Polizeistiftung Niedersachsen

Sie kennen …

… Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Polizei oder deren Familienangehörige die durch

  • Unfall,
  • Krankheit oder
  • sonstige Ereignisse

unverschuldet in eine Notlage geraten sind und nach einem traumatischen Ereignis während des Dienstes dringende Hilfe – wie z. B. Sach- oder Geldleistung – benötigen?


Oder Sie kennen …

... Menschen, die die Polizei bei ihrem Einsatz unterstützt und dabei erhebliche gesundheitliche oder finanzielle Nachteile erlitten haben?

Dann wenden Sie sich bitte direkt an den Geschäftsführer der Polizeistiftung Niedersachsen.


Uns kommt es darauf an, dass die Hilfe den Betroffenen schnell und unmittelbar zuteil kommt.


Wie kann ich helfen und spenden?


Hierzu nutzen Sie gerne das angegebene Spendenkonto der Polizeistiftung Niedersachsen:

Bankhaus Hallbaum
IBAN: DE89 2506 0180 0010 2030 40


Aktuelle Satzung der Polizeistiftung Niedersachsen

In der Satzung finden Sie die wichtigsten Informationen über den Stiftungszweck, die Abläufe und Verantwortlichkeiten innerhalb der Stiftung.



zu sehen ist ein rot, blaues Symbol in Herform mit einem schwarzen Kreis in der Mitte   Bildrechte: .
Logo der Polizeistiftung Niedersachsen
  Bildrechte: Christoph Badenhop

Geschäftsführer Badenhop im Dialog

Kontakt

Christoph Badenhop (Geschäftsführer)

Tel.-Nr.: 05136 - 8861-4101 oder per NiMes

polizeistiftung@polizei.niedersachsen.de

Spendenkonto Polizeistiftung Niedersachsen

Bankhaus Hallbaum

IBAN:
DE89 2506 0180 0010 2030 40

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
12.08.2024

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