Polizeistiftung Niedersachsen
Sie kennen …
… Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Polizei oder deren Familienangehörige die durch
- Unfall,
- Krankheit oder
- sonstige Ereignisse
unverschuldet in eine Notlage geraten sind und nach einem traumatischen Ereignis während des Dienstes dringende Hilfe – wie z. B. Sach- oder Geldleistung – benötigen?
Oder Sie kennen …
... Menschen, die die Polizei bei ihrem Einsatz unterstützt und dabei erhebliche gesundheitliche oder finanzielle Nachteile erlitten haben?
Dann wenden Sie sich bitte direkt an den Geschäftsführer der Polizeistiftung Niedersachsen.
Uns kommt es darauf an, dass die Hilfe den Betroffenen schnell und unmittelbar zuteil kommt.
Wie kann ich helfen und spenden?
Hierzu nutzen Sie gerne das angegebene Spendenkonto der Polizeistiftung Niedersachsen:
Bankhaus Hallbaum
IBAN: DE89 2506 0180 0010 2030 40
Aktuelle Satzung der Polizeistiftung Niedersachsen
In der Satzung finden Sie die wichtigsten Informationen über den Stiftungszweck, die Abläufe und Verantwortlichkeiten innerhalb der Stiftung.
Geschäftsführer Badenhop im Dialog
Kontakt
Christoph Badenhop (Geschäftsführer)
Tel.-Nr.: 05136 - 8861-4101 oder per NiMes
polizeistiftung@polizei.niedersachsen.de
Spendenkonto Polizeistiftung Niedersachsen
Bankhaus Hallbaum
IBAN:
DE89 2506 0180 0010 2030 40
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
12.08.2024